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Neu im Breitensport

05.05.2020

Wiedereinstieg Deutsches Sportabzeichen


Auch die Treffs und Prüferabnahmen im Rahmen des Deutschen Sportabzeichens wurden zu Beginn der Corona-Krise eingestellt.

Jetzt kann der vorsichtige Wiedereinstieg in das Training und die Sportabzeichen Abnahme durch die Bildung von kleineren Gruppen (bis zu fünf Personen) und einem Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen im Freien starten.

Die Vereine und Treffs, können in Absprache mit den Städten und Gemeinden in den Stadien das Deutsche Sportabzeichen in den Leistungen im Bereich Leichtathletik abnehmen.

Hierzu geben wir unseren Vereinen und Treffs einige Hygienemaßnahmen zur Hand:

• Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen. Wenn möglich, einen separaten Ein- und Ausgang für die Sportler ausschildern.

• Es dürfen zu den Sportanlagen keine Fahrgemeinschaften gebildet werden.

•Es sind keine Zuschauer erlaubt. Eltern müssen ihre Kinder vor dem Stadion absetzen.

• Körperkontakte müssen unterbleiben.

• Die Umkleiden bleiben geschlossen und der Sportler muss in Sportkleidung zur Sportanlage kommen.

• Bälle, Kugeln oder Drehringe müssen selbst mitgebracht werden oder der Sportler muss sie z.B. mit einem Hygiene- Reinigungstuch desinfizieren.

• Prüferausstattung, wie z.B. Maßband, Stoppuhr, Rechen usw. darf nur von einem Prüfer benutzt werden.

• Nordic Walking ist nur mit eigenen Stöcken erlaubt.

• Radfahren ist nur mit dem eigenen Fahrrad erlaubt.

• Seilspringen ist nur mit dem eigenen Seil erlaubt.

• Nach dem Hochsprung, muss die Stange desinfiziert werden.

• Das regelmäßige Waschen der Hände kann das Infektionsrisiko reduzieren.

 

Da eine Öffnung der Schwimmbäder zurzeit noch nicht in Aussicht gestellt ist, erkennen wir bis auf Widerruf eine größere Bandbreite des Schwimmnachweises an:

• Anerkennung des Schwimmnachweises aus dem Kinder- und Jugendbereich

• Längere Anerkennung des Nachweises im Erwachsenenbereich

• Anerkennung von älteren Schwimmabzeichen.

Sollte jedoch noch nie jemand zuvor nachweislich geschwommen sein, kann es grundsätzlich, auch in dieser schwierigen Zeit, keine Verleihung eines Deutschen Sportabzeichens geben.