In jedem Verein und Verband werden persönliche Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt. Das darf er nur tun, wenn eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgeführten Rechtsgrundlagen erfüllt ist, bei besonderen Kategorien von Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten, die Rechtsgrundlagen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Aber auch dann darf der Verein mit den Daten nicht machen was er will. Er muss die Daten angemessen schützen und auch die Auskunfts- und sonstigen Rechte der betroffenen Personen berücksichtigen. Mit diesem Seminar erhalten Sie das Handwerkszeug in Ihrem Verein oder Verband dafür Sorge tragen zu können, dass die Daten rechtmäßig behandelt werden.