Neben der Möglichkeit, diese 20 Lerneinheiten vollständig durch einen Fachverband ausführen zu lassen (sportartspezifische Ausbildung), bietet der LSVS eine zweite Möglichkeit an (breitensportliche Ausbildung mit schwerpunktmäßiger Ausrichtung auf den Vereinsbereich): Bestimmte Sportarten bzw. Bewegungsformen werden in so genannten Modulen zusammengefasst. In diesen Modulen werden verschiedene Inhalte behandelt, zum Beispiel:
Die großen Spiele (z.B. Ba, Ha, Fu) taktische Grundlagen
Rückschlagspiele (z.B. Vo, TT, Bm) koordinative und technische Grundlagen
Laufen/Springen/Werfen konditionelle Eigenschaften und Gesundheitsaspekte
Bewegen an Geräten und Bewegung gymnastisch-rhythmisch gestalten Erarbeitung eines Parcours und einer Choreografie
Bewegen im Wasser Bewegungen neu erlernen
Lernerfolgskontrollen für die Teilnehmer/innen
Die absolvierte Ausbildung wird ganz oder teilweise bei späteren Lizenzausbildungen der kooperierenden Fachverbände angerechnet. Ausbildungsort ist die Hermann-Neuberger-Sportschule in Saarbrücken.
Die Finanzierung
der gesamten Ausbildung (einschließlich Verpflegung) wird vorwiegend vom LSVS und den Fachverbänden übernommen. Von den Schülern/innen wird ein Eigenbeitrag von 30 Euro erhoben und die Fahrtkosten sind selbst zu tragen.
Die rechtliche Absicherung und Versicherung
der Schülermentoren/innen ist sowohl bei der Ausbildung als auch beim Einsatz in Schule und Verein gegeben.
Zertifizierung und Einführung ins Tätigkeitsfeld
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Absolventen ein Schülermentoren-Zertifikat und eine Empfehlung für ihren Einsatz in Schule und Verein. Eine weitere und wichtige Zukunftsaufgabe der Ausbildungsträger (siehe oben) wird es sein, die Schülermentoren durch engagierte Personen zu betreuen.
Die Anmeldung
der Bewerber/innen erfolgt über die Schulen, den Verein oder den Fachverband, die sich am Mentorenprogramm beteiligen und eine Kontaktperson benennen.
Diese Person wird geeignete Bewerber und Bewerberinnen melden und eine Empfehlung gemäß der oben ausgeführten Kriterien ausstellen. Die Eltern der Jugendlichen müssen schriftlich ihr Einverständnis geben.
Datum | Zeit | Einlass | Raum | Ort | ReferentInnen |
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16.07.2022 | 09:00–18:00 h | wird noch bekannt gegeben | wird noch bekannt gegeben | ||
17.07.2022 | 09:00–18:00 h | wird noch bekannt gegeben | wird noch bekannt gegeben |