Ab dem heutigen Montag, 15. Juni 2020 tritt im Saarland eine neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Die neue Rechtsverordnung, die in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates am vergangenen Freitag (10.06.2020) beschlossen wurden, ist vorerst bis zum 28. Juni 2020 gültig.
Die neue Rechtsordnung erlaubt unter anderem das Öffnen von Saunaanlagen unter Beachtung von infektionsschutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibehörden, die Durchführung von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen sowie unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen (Voranmeldung bei der Ortspolizeibehörde). Ebenfalls wurde die Gruppengröße für den Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb von 10 auf 20 Personen erhöht und Zuschauer sind in begrenzter Anzahl unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zugelassen:
(8) Freibäder, Strandbäder, Hallenbäder, Thermen und Saunaanlagen können unter Beachtung von infektionsschutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibehörden insbesondere zur Sicherstellung von Mindestabständen und zur Begrenzung der Besucherzahl sowie unter Beachtung besonderer Hygiene- und Schutzvorkehrungen geöffnet werden.
(9) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Satz 1 Nummer 3 bis 9 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 und 6 erteilen.
Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 9 eingehalten werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet.
Die aktuell gültige Rechtsverordnung, die vorerst bis einschließlich 28. Juni 2020 gilt, können Sie hier einsehen. Die FAQ`S der Landesregierung zum Sporttreiben finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des DOSB.
Wir bitten Sie dringendst, auch weiterhin die Vorgaben der neuen Rechtsverordnung vom 10. Juni 2020 zu beachten, um schnellstmöglich wieder in ein „normales“ Sporttreiben übergehen zu können.
Bleiben Sie gesund!