LSVS - Newsdetail-Aktuell
Die saarländische Landesregierung hat in der ab 18. Mai 2020 gültigen Rechtsverordnung die Aufnahme des Trainings- und Sportbetriebes, auch für Indoor-Sportarten, mit folgendem Wortlaut verankert:
Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
Ab Montag, 18. Mai 2020 sind auch die Trainingsstätten an der Hermann-Neuberger-Sportschule wieder geöffnet. Die Nutzung der Trainingsstätten ist an die Einhaltung der aktuellen Rechtsverordnung gekoppelt sowie an die Vorlage eines Hygienekonzeptes des Fachverbandes beim Landessportverband für das Saarland. Ansprechpartner hierfür ist die Hauptgeschäftsführerin, Frau Karin Becker, 0681/3879-150 oder k.becker@lsvs.de. Erst danach können die Trainingsstätten für den Trainingsbetrieb genutzt werden.
Die aktuell gültige Rechtsverordnung können Sie hier einsehen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des DOSB.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Saarland hat aktuell FAQ`s mit Konkretisierungen für das Sporttreiben erarbeitet, die der Meldung beigefügt sind.
Wir bitten Sie dringendst, die Vorgaben der neuen Rechtsverordnung vom 18. Mai 2020 zu beachten. Nur so können wir die Ausbreitung des Virus eindämmen, um schnellstmöglich wieder in einen geregelten Sportalltag übergehen zu können.
Bleiben Sie gesund!