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Aktuell im LSVS

11.01.2018

Aktuelle Meldung zur Finanzsituation des LSVS


an alle Verbände und Vereine

05.01.2018

Liebe Freundinnen und Freunde des Saarsports,

vor dem Hintergrund der aktuellen Anfrage von der Presse sehen wir uns veranlasst, eine klarstellende Erklärung abzugeben.

Seit Ende November / Anfang Dezember 2017 ist der LSVS mit Hilfe externer Berater – Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – darum bemüht, die Gründe für das entstandene Finanzloch lückenlos aufzuklären und entsprechende strukturelle Maßnahmen zu erarbeiten. Die Einzelheiten des zu erstellenden Konzeptes werden zurzeit beraten. Wir verweisen hier nochmals auf den bereits erarbeiteten 12-Punkte-Plan, welchen wir dieser Erklärung beifügen. 

1. Wie ist das strukturelle Defizit entstanden?

Es gab eine durchschnittliche jährliche Unterdeckung in Höhe von rund 500.000 €. Ursache ist ein systematischer Planungsfehler im Wirtschaftsplan der Hermann-Neuberger-Sportschule. Dieser führte dazu, dass zu geringe Ausgaben für die Sportschule in den Haushaltsplan des LSVS aufgenommen wurden. Die zeitliche Entwicklung des Defizits wird derzeit im Detail von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATAX aufgearbeitet. 
Es wurden bereits Maßnahmen getroffen, dass ein solcher Fehler nicht mehr vorkommen kann. Zukünftig wird die Erstellung der Haushaltsplanung nicht mehr allein durch die Hauptgeschäftsführung des LSVS erfolgen. Die Steuerberatungsgesellschaft THS Treuhand Saar mbH wird bei der Erstellung unterstützend und kontrollierend mitwirken. Im Nachgang erfolgt eine weitere externe Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATAX GmbH. Diese Maßnahme im zweistufigen Kontrollsystem wird bereits rückwirkend für den Haushalt 2017 aufgearbeitet und wird auch für die Haushaltsplanung 2018 umgesetzt.

2. Ist der LSVS zahlungsfähig?

Ja, der LSVS ist zahlungsfähig. Der LSVS hat eine gesunde wirtschaftliche Struktur. Es wird daher gelingen, die strukturelle Lücke für die Zukunft zu schließen und in der Vergangenheit entstandene Verluste auszugleichen, sodass auch für die Zukunft kein Schaden für den Saarsport zu erwarten ist.

3. Gibt es Nachteile für die Verbände und die Vereine?

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es für die Sportfachverbände als auch für die Vereine im Jahr 2018 keine Nachteile geben wird. Aufgrund der bestehenden Liquidität werden die Verbandszuschüsse weiterhin monatlich bzw. nach Abrechnung gezahlt. Insgesamt wird ein Sparkurs vorbereitet werden müssen. 

4. Der LSVS wird der angekündigten Transparenz gerecht. Es gibt keinen „Maulkorb“.

Fakt ist, dass die externen Rechtsvertreter des LSVS noch vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen haben und die uneingeschränkte Kooperation sowie explizit die zur Verfügungsstellung der benötigten Unterlagen angeboten haben. Sämtliche von der Staatsanwaltschaft geforderten Unterlagen wurden übergeben; gleichwohl sah sich die Staatsanwaltschaft gehalten, Unterlagen im Rahmen der Durchsuchung am 22.12.2017 zu beschlagnahmen. Aufgrund des laufenden Verfahrens können Auskünfte, wie sie zum Beispiel von der Presse gefordert werden, schon aus Rechtsgründen nicht bzw. nur eingeschränkt erteilt werden. Der LSVS ist derzeit darum bemüht, mit der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zu klären, ob durch eine Veröffentlichung der erbetenen Unterlagen deren Ermittlungen gestört werden können. Mangelnde Kooperation ist also nicht gegeben, im Gegenteil. 
In den letzten Wochen wurde mehrfach berichtet, dass der LSVS den freigestellten Hauptgeschäftsführer nicht von seiner Schweigepflicht entbunden habe, das heißt, ihm einen „Maulkorb“ verpasst; zugleich wurde der Eindruck erzeugt, der LSVS wollte durch diese Maßnahme eine objektive Sachaufklärung erschweren. 

Am 02.12.2017 fand eine Besprechung zur Aufklärung des Sachverhaltes mit dem freigestellten Hauptgeschäftsführer statt, dazu war dieser allerdings nicht in der Lage. Er räumte in Gegenwart der externen Berater des LSVS ein, dass er das strukturelle Defizit seit Jahren dem Präsidium gegenüber verschwiegen habe. Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens sowie einer entsprechenden Presseberichterstattung bat der freigestellte Hauptgeschäftsführer um Entbindung von der Schweigepflicht, wobei er klar artikulierte, dass dies dem Zwecke diene, an die Presse heranzutreten, um dieser gegenüber genau das Gegenteil zu berichten. Vor dem Hintergrund der zweifelhaften Presseberichterstattung wurde ihm eine Schweigepflichtsentbindung nicht erteilt. Selbstverständlich gilt diese nicht für das laufende Ermittlungsverfahren. Dem freigestellten Hauptgeschäftsführer soll also nicht die Gelegenheit einer Verteidigung genommen werden.

5. Wann werden die Sportfachverbände informiert?

Sobald die Sachverhalte abschließend vorliegen, werden die Sportfachverbände und Sportvereine zweifellos informiert. Zwischenzeitlich werden die Vorsitzenden der Fachverbände in der angesetzten Vorstandssitzung über die aktuelle Situation und Vorgehensweise informiert. 

6. Ist der LSVS Präsident für den Finanzskandal verantwortlich?

In den vergangenen Tagen ist verstärkt der Präsident des LSVS für den Finanzskandal verantwortlich gemacht worden. Die Präsidiumsmitglieder stellen klar, dass der Präsident Klaus Meiser ein hervorragendes Krisenmanagement betreibt, das Finanzloch mit offengelegt hat und wie das gesamte Präsidium an einer lückenlosen Aufklärung interessiert ist.

7. Bestand Untreue?

Es sei nochmals explizit darauf hingewiesen, dass nach wie vor keinerlei Ansatzpunkte vorliegen, dass Gelder zweckwidrig verwandt worden sind, das heißt, nicht dem Sport zugutekamen. 

8. Warum ist die Presseberichterstattung so negativ?

Die Arbeit gestaltet sich äußerst zeitintensiv und komplex. Sie wird zusätzlich erschwert, da in den letzten Wochen wiederholt öffentlich unzutreffende Sachverhalte berichtet worden sind bzw. Fakten aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch ein fehlerhaftes (Gesamt-)bild der Aufklärungsbemühungen geschaffen worden ist. In den letzten Wochen sickerten mehrfach vertrauliche Informationen an die Presse durch. Pressevertreter waren beispielsweise am 22.12.2017 mit einem Kamerateam auf dem Gelände des LSVS, bevor die Rechtsanwälte über den Beginn der Durchsuchung informiert worden sind. Offenbar wurden die Pressevertreter vor der Durchsuchung durch Beamte der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder des Gerichts über den Beginn der Durchsuchung vorab informiert, was einen Verrat von Dienstgeheimnissen darstellt. Diesbezüglich wurde inzwischen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.Vor diesem Hintergrund sieht sich der LSVS veranlasst, diese klarstellende Erklärung abzugeben.

9. Warum wusste nur der Hauptgeschäftsführer von diesem Finanzloch?

Es wird zum Teil behauptet, dass dies durch einen einfachen Blick in die Bilanzen festzustellen sei. Dies ist falsch. Allein aus dem Haushaltsplan des LSVS ist der Fehler nicht zu erkennen. Die vom LSVS eingesetzten Wirtschaftsprüfer haben tagelang jede einzelne Haushaltsposition geprüft, bis sie schließlich den Fehler im Wirtschaftsplan der Hermann-Neuberger-Sportschule entdeckt haben. Auch die Staatsanwaltschaft hat einen Wirtschaftsforensiker mit der Erstellung eines Sachverständigen-Gutachtens beauftragt, um unter anderem die vorliegenden Bilanzen einer umfassenden Bewertung zu unterziehen. Alleine diese Tatsache lässt deutlich werden, dass die Behauptung schlicht an der Faktenlage vorbeigeht. Lediglich ergänzend sei daher angemerkt, dass die Abschlüsse durch einen externen Wirtschaftsprüfer geprüft wurden und es nie durch diesen zu Beanstandungen kam. 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass mit dieser Erklärung selbstverständlich nicht alle Aspekte angesprochen werden können, die in den vergangenen Wochen (öffentlich) thematisiert worden sind. Es sei jedoch nochmals festgehalten, dass der LSVS an einer schnellen und rückhaltlosen Aufklärung interessiert ist und mit aller Kraft daran arbeitet. Es bleibt zu wünschen, dass alle Beteiligten die notwendige Objektivität wahren, um dadurch eine Beschleunigung der Aufarbeitung zu gewährleisten. 

Mit freundlichen Grüßen

LSVS-Präsidium

 

ANHANG: 12-Punkte-Plan des LSVS

 

Aufarbeitung und Bewältigung der Finanzprobleme

Konsequenzen für die Zukunft

1. Doppelspitze in der Hauptgeschäftsführung / Vier-Augen-Prinzip

(seit Jahresmitte 2017 vorbereitet mit Karin Becker / André Forsch)

2. Freistellung des Hauptgeschäftsführers (erledigt)

3. Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

vollumfängliche Information der Rechtsaufsicht (erledigt)

4. Prüfung der Bilanzen und Konten (2009 - 2017)

Treuhand Saar (erledigt)

5. Rechtliche Einschätzung und Konsequenzen (Büro Heimes und Müller)

- Handelsrecht RA Dr. Mohr

- Arbeitsrecht RA Dr. Ittenbach

- Strafrecht RA Dr. Schmidt

6. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  ATAX

ausführliche Aufarbeitung Vergangenheit

7. Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Saar:

Neuaufstellung Rechnungswesen und Controlling

künftig doppelte Sicherung (Endprüfung durch ATAX)

8. Abdeckung des aufgelaufenen Defizits über Kredit (in Vorbereitung)

9. Erarbeitung eines Konsolidierungskonzepts (in Vorbereitung)

unter

Sicherung der Liquidität für Dezember 2017 und das Jahr 2018

- Löhne und Gehälter gesichert

- Zuwendungen an die Sportfachverbände gesichert (keine Kürzungen)

10. Sportplanungskommission

Sicherung der Zuschussmittel für Vereine und Verbände (erledigt)

11. Aufklärung Gremien / Personal

- Sondersitzungen Präsidium (bisher 2)

- Vorstandssitzung mit allen Fachverbänden (Montag 18.12.17)

- Personalversammlung, Personalrat (Dienstag 19.12.17)

12. Öffentlichkeitsarbeit

- Transparenz gegenüber Medien und Öffentlichkeitsarbeit

- Imageschaden begrenzen (Aufarbeitung, Konsequenzen)