Die Sportstätten in Deutschland sind vielerorts marode und in einem bedenklichen Zustand. Als noch schlechter erweist sich die Situation, wenn man die Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten für Menschen mit Behinderung in den Blick nimmt. So scheitern wohnortnahe Sportangebote häufig daran, dass es keine behindertengerechte und barrierefreie Infrastruktur gibt.
Entsprechend unterstützt der Deutsche Behindertensportverband (DBS) die Forderung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) nach einem Bundesförderprogramm für die Modernisierung der Sportinfrastruktur. Allerdings müsse dadurch auch eine behindertengerechte Umsetzung garantiert werden, sagt DBS-Generalsekretär Thomas Urban. „Behindertengerechte Sportstätten sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen mit Behinderung Sport treiben können, und zwar ohne dafür teils erhebliche Strecken zurücklegen zu müssen. Nur durch eine flächendeckende behindertengerechte Sportinfrastruktur ist es möglich, Inklusion im und durch Sport im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben“, betont Urban. Andernfalls seien Menschen mit Behinderung häufig vom Sporttreiben ausgeschlossen, da es keine wohnortnahen Möglichkeiten und Angebote gebe.
Der DBS sieht auch darin eine Ursache dafür, dass fast die Hälfte der Menschen mit Beeinträchtigungen angibt, nie Sport zu treiben. Das geht aus dem „Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen“ hervor. Während 28 Prozent der Menschen ohne Beeinträchtigungen nie Sport treiben, sind es bei den Menschen mit Beeinträchtigungen 46 Prozent – ein erheblicher Unterschied. „Das unterstreicht, dass wir mit behindertengerechten Sportstätten die Basis dafür schaffen müssen, dass Menschen mit Behinderung sich überhaupt sportlich betätigen können. Es muss das Ziel sein, dass Sportstätten in der Nähe des Wohnortes auch genutzt werden können“, betont Thomas Urban und ergänzt: „Ein Bundesförderprogramm für die Sportinfrastruktur ist unbedingt notwendig – doch die Sportstätten müssen zwingend auch behindertengerecht sein.“