Lehrgang Nr. 1828 [Umfang: 9 LE]
Datenmissbrauch und Datenklau – so lauten die Schlagworte in der öffentlichen Diskussion, wenn der Datenschutz versagt hat. Ein Thema auch für Vereine! Denn im Rahmen der Vereins- und Mitgliederverwaltung müssen die Datenschutzgesetze beachtet werden. Was bedeutet dies für die Vereinspraxis? Welche Mitgliedsdaten dürfen erhoben und verarbeitet werden? Ist es erlaubt, persönliche Daten an andere weiterzuleiten? Denken Sie daran: Der verantwortungsvolle Umgang mit Daten ist ein Qualitätsmerkmal Ihrer Vereinsarbeit!
Ab dem 25.05.2018 gelten Neuerungen im Datenschutzrecht. An diesem Tag tritt die auch für Vereine geltende Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, die den Datenschutz zum Teil neu regelt und u.a. eine empfindliche Erhöhung der Sanktionen bei Verstößen gegen die Datenschutzgesetze vorsieht.
Nach wie vor müssen Vereine einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 10 Personen mit der Datenverarbeitung im Verein beschäftigt sind. Welche Aufgaben hat dieser wahrzunehmen?
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Datenschutz und das damit verbundene rechtliche Wissen im Verein werden anhand von Fallbeispielen in dieser Schulung für aktuelle und zukünftige Datenschutzbeauftragte behandelt.
Referent: RA Dr. Frank Weller
Termin: Samstag 07.04.2018
Zeit: 10:00 bis 17:00
Ort: Hermann-Neuberger-Sportschule
Kosten: 69,- Euro
Meldeschluss: 25.03.2018
Qualifikation/Lizenzverlängerung Die Fortbildung wird für die Lizenzverlängerung der Vereinsmanager C Lizenz anerkannt.
Online Anmeldemöglichkeit hier
Weitere Infos unter bildung@lsvs.de oder unter 0681/3879-493