Denn dort ist geregelt, wann die Erstattung der Reisekosten durch den Verein für den Empfänger steuerfrei ist. Die wichtigsten Änderungen für die Vereine und Verbände sind die Regelungen zum „Verpflegungsmehraufwand“ und die zu den „Übernachtungskosten“.
Die folgende Datei informiert Sie über die diesbezügliche Rechtslage und worauf Sie achten sollten.