LSVS - Newsdetail für Newsarchiv
Danach konnten Zahlungen an eine ehrenamtlich tätige Person bei dieser bis zu 500,00 € pro Jahr steuerfrei sein. Mit dem gerade beschlossenen "Ehrenamtsstärkungsgesetz" hat sich dieser Betrag nun rückwirkend zum 01.01.2013 auf 720,00 € pro Jahr (das entspricht 60,00 €/Monat) erhöht.
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