Es ist immer wieder schön für einen wegen der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigten Verein, wenn er Spenden erhält. Wenn es sich dabei um Sachspenden handelt, und dann auch noch von einem Unternehmer, müssen einige Dinge beachtet werden. Fehler beim Ausstellen der Zuwendungsbestätigung durch den Verein können dem Spender -aber auch dem Verein- später Probleme bereiten. Dieser Spender wäre wohl für die Zukunft als Gönner des Vereins verloren. Mit dem anhängenden Artikel wird erläutert, auf was Sie bei der Ausstellung solcher Bestätigungen achten müssen.