LSVS - Newsdetail für Newsarchiv
Die Satzung ist die Verfassung des Vereins, heißt es in § 25 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies zeigt die besondere Bedeutung der Satzung, die den verbindlichen Rahmen allen Handelns in einem Verein darstellt. Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass bestimmte Punkte in der Satzung geregelt sind. Andere Punkte sollten in der Satzung geregelt werden. Worauf es -auch bei der Änderung der Satzung- ankommt und wie es richtig gemacht wird, stellt Rechtsanwalt Nessler in dem Seminar detailliert dar.
Anmeldeschluss ist der 6. November 2016.
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