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01.02.2017

Neuer VBG-Gefahrtarif ab 2017


Bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), zuständig für die meisten Vereine, gilt ab Januar 2017 ein neuer Gefahrtarif.

1 Worum geht es?

Bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), zuständig für die meisten Vereine, gilt ab Januar 2017 ein neuer Gefahrtarif. Die gute Nachricht: Für die meisten Vereine ändert sich die Einstufung kaum, damit wird für sie auch der Beitrag nahezu unverändert bleiben. Auf die Vereinsausgaben wirkt sich die neue Regelung erst ab 2018 aus.

Der neue Gefahrtarif ist auf der Homepage der VBG (www.vbg.de) veröffentlicht.

2 Die wesentlichen Änderungen

Die Zahl der Tarifstellen sinkt insgesamt von 22 auf 18. Deshalb finden sich nur die Freizeitvereine unter ihrer bisherigen Ordnungsnummer wieder.

Fremdenverkehrs-, Tierschutz- und Sportvereine, zu denen auch die Schachvereine gehören, werden jetzt unter der neuen Gefahrtarifstelle 12 veranlagt.

Ende November 2016 sind die sogenannten Veranlagungsbescheide an alle Vereine verschickt worden, die bei der VBG Mitglied sind. Diese Bescheide entscheiden über die risikogerechte Eingruppierung jedes Vereins für die ge-samte Geltungsdauer des ab 2017 geltenden Gefahrtarifs. Das können bis zu sechs Jahre sein.

Deshalb sollte jeder Vorstand den Veranlagungsbescheid sorgfältig prüfen. Dafür hat er einen Monat ab Posteingang Zeit. Eine Hilfe für die Frage „Ist mein Verein richtig eingruppiert?“ gibt die VBG mit ihrem Stichwortverzeichnis zum Gefahrtarif.

Für Freizeitvereine bleibt die Gefahrklasse nahezu unverändert.

Auch Sportvereine sind von einem (erneuten) Anstieg der Gefahrklassen betroffen:

- Für die Mitarbeiter im Geschäftsstellenbereich muss künftig ein Beitrag nach Gefahrklasse 2,71 (bisher: 2,52) gezahlt werden, das sind rund 7 Prozent mehr.

Trotz vieler Präventionsmaßnahmen ist das Risiko der bezahlten Sportler weiterhin hoch.

- Für versicherte Sportler erhöhen sich daher die Gefahrklassen auch gegenüber dem Gefahrtarif 2011 weiterhin jährlich in Stufen: Für bezahlte Fußballsportlerinnen und -sportler steigt die Gefahrklasse von 56,24 in 2017 (2016 lautete die Gefahrklasse 54,05) auf 67,18 im Jahr 2022.

- Für Sportlerinnen und Sportler aller anderen Sportarten steigt ebenfalls die Gefahrklasse: von 54,96 im Jahr 2017 auf 68,54 im Jahr 2022.

In beiden Fällen müssen die Sportvereine für diese Versicherten nicht das volle Beitragsrisiko tragen, sonst wären die Gefahrklassen noch höher.

Die Beschäftigten im Verein sind durch die Abgaben an die VBG bei Arbeits- oder Wegeunfällen sowie bei Eintreten einer Berufskrankheit abgesichert. Dafür zahlt jeder Verein einen Beitrag nach der Formel:

(Gesamtentgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß) / 1000 = Beitrag

Der Beitragsfuß wird jährlich nachträglich festgesetzt. 2015 betrug er 4 Euro pro 1.000 Euro Arbeitsentgelt. Konkrete Beispiele zur Beitragsbelastung anhand der künftig geltenden Gefahrklassen kann sich ein Verein anhand der obigen Tabelle selbst ausrechnen.

Falls der errechnete Beitrag unter dem festgelegten Mindestbeitrag liegt, wird der Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 48 Euro erhoben. Wenn also ein Heimatverein an seine Mitarbeiter insgesamt 19.000 Euro Arbeitsentgelt zahlt, beträgt der Beitrag auf der Basis der neuen Gefahrklasse 0,60 statt 45,60 Euro 48 Euro.

3 Termine 2017

- 11. Februar 2017: Der Entgeltnachweis für 2016 muss ausgefüllt zurück bei der BG sein.

- April 2017: Der Beitragsbescheid, der den Vereinen im April 2017 zugehen wird, basiert noch auf dem Gefahrtarif, der seit 2011 gilt. Ob es beim Beitragsfuß von 4 Euro bleiben wird, entscheidet der VBG-Vorstand im April.

- November 2017: Die neuen Bezeichnungen für Gefahrtarifstelle und Un-ternehmensart finden sich im Entgeltnachweis wieder, der den Vereinen dann zugeht.

  

FUNDSTELLE / QUELLE /// www.VBG.de und www.verein-aktuell.de

Quelle: Führungs-Akademie des DOSB; Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit, Nr. 26 [Dezember 2016, S. 21-22]

Das „Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit“ der Führungs-Akademie erscheint vierteljährlich im PDF-Format und kostet für Mitgliedsverbände und –vereine 15 EURO im Jahr. Eine Übersicht über alle bisher vorgestellten Themen finden Sie hier: http://www.fuehrungs-akademie.de/service/bestellungen-und-abonnements/rechtstelegramm-fuer-die-vereins-und-verbandsarbeit.html#c646