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13.06.2017

Verschärfte Einzelaufzeichnungspflichten


Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen gelten seit 23.12.2016 neue Vorschriften für elektronische Registrierkassen.

1 Worum geht es?

Mit dem o.a. Gesetz, das am 23.12.2016 in Kraft getreten ist, sollen die Regeln gegen Steuerhinterziehungen mithilfe von Manipulationen an der Ladenkasse verschärft werden, in dem eine sogenannte Einzelaufzeichnungspflicht in der Abgabenordnung (AO) festgeschrieben wird.

2 Welche Auswirkungen haben diese Regelungen?

Aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle müssen danach laufend erfasst und einzeln festgehalten und aufzeichnet werden. Ferner müssen diese Aufzeichnungen aufbewahrt werden, sodass sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung auch später noch nachverfolgen lassen.

3 Ausnahme

Eine Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht besteht nach dem neugefassten § 146 Abs.1 AO aus Zumutbarkeitsgründen allerdings beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung.

Damit bleibt unter anderem bei Sportveranstaltungen und Vereinsfesten der Einsatz einer „offenen Ladenkasse“ weiterhin möglich.

  

FUNDSTELLE / QUELLE /// 
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016, BGBl. I 2016, S. 3152 ff.

Quelle: Führungs-Akademie des DOSB; Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit, Nr. 27 [März 2017, S. 13]

Das „Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit“ der Führungs-Akademie erscheint vierteljährlich im PDF-Format und kostet für Mitgliedsverbände und –vereine 15 EURO im Jahr. Eine Übersicht über alle bisher vorgestellten Themen finden Sie hier: http://www.fuehrungs-akademie.de/service/bestellungen-und-abonnements/rechtstelegramm-fuer-die-vereins-und-verbandsarbeit.html#c646