LSVS - Newsdetail für Newsarchiv
Mit dem im August 2014 beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, dessen zentrale Komponente das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - das Mindestlohngesetz (MiLoG) - ist, gilt ab 1. Januar 2015 in Deutschland für Arbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € brutto je Zeitstunde. Für viele Vereine, die in den verschiedensten Formen als Arbeitgeber fungieren (und die sich dessen bisher vielleicht noch nicht genau bewusst sind), ergeben sich hieraus diverse Neuerungen und Stolperfallen. Auf diese sollten sich die Verantwortlichen im Verein schnellstmöglich vorbereiten und handeln. Zwar ist das Ehrenamt von den Regelungen ausgeschlossen. Auf was Sie allerdings dennoch achten müssen, haben wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengefasst.
Hier finden Sie das Informationsblatt Nr. 4 mit den entsprechenden Informationen.