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Newsarchiv

21.09.2015

Kurse und GEMA


Zum 1. Juli 2015 hat die GEMA Änderungen an der Tarifgestaltung bezüglich der Musiknutzung in Kursen vorgenommen. Wir haben Ihnen hierzu einige Informationen zusammengestellt.

Viele Vereine bieten in ihrem Sportangebot Kurse für Mitglieder und ggf. auch Nicht-Mitglieder unterschiedlichster Art und Ausrichtung an. Hierbei gilt es einige organisatorische Dinge zu beachten: So müssen beispielsweise versicherungsrechtliche, aber auch steuerrechtliche Fragen geklärt werden. Wenn während der Kurse Musik genutzt wird, muss auch eine diesbezügliche Anmeldung bei der GEMA geprüft werden. 

Wann muss eine Meldung bei der GEMA erfolgen? 

Über die Zusatzvereinbarung im Rahmen des Gesamtvertrages zwischen dem DOSB und der GEMA sind zahlreiche Musiknutzungen im Verein bereits pauschal abgegolten. Für den Bereich der Kurse ist auf den Punkt 3 m) der Zusatzvereinbarung zu verweisen, wonach die Musiknutzung in Kursen im vereinsinternen Trainingsbereich pauschal abgegolten ist, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. 

Angemeldet werden müssen demnach Kurse, bei denen auch Nicht-Mitglieder teilnehmen und/oder eine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Ebenfalls nicht abgegolten sind Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur um den Kurs zu besuchen, eine Mitgliedschaft im Verein eingegangen sind (z.B. befristete Kurzmitgliedschaften bis zu 6 Monaten Dauer). Punkt 3 m) findet ebenfalls keine Anwendung auf Sportvereine, die lediglich ein Fitnessstudio betreiben, aber keine Fachabteilungen unterhalten.

Hinsichtlich der entsprechenden Tarife der GEMA hat sich ab dem 1. Juli 2015 eine Änderung ergeben: Neben dem bisher für die Musiknutzung in Kursen für Vereine relevante Tarif WR-KS wurde ein neuer Tarif WR-KS-F für die Musiknutzung in Fitness- und Gesundheitskursen eingeführt. Dabei findet der Tarif WR-KS Anwendung bei zeitlich begrenzten Kursen, also mit bestimmten Anfangs- und Endtermin. Der Tarif WR-KS-F findet Anwendung für Kurse, die zeitlich unbegrenzt sind. Sportvereine erhalten im Rahmen des Gesamtvertrags auf die entsprechenden Vergütungssätze einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20%, sofern eine fristgerechte Meldung erfolgt ist.

Zum Thema Kurse und GEMA haben wir das Wichtigste in einem Informationsblatt zusammengefasst. Da seit der Einführung des neuen Tarifs WR-KS-F einige Fragen hierzu aufgekommen sind, hat der DOSB eine FAQ Sammlung veröffentlicht. Diese finden Sie hier

Bei Rückfragen hinsichtlich der genauen Anwendung und Errechnung der Vergütungssätze, zu Anmeldeformalitäten oder weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an die für saarländische Vereine zuständige Bezirksdirektion der GEMA in Wiesbaden wenden: Abraham-Lincoln-Straße 20, 65189 Wiesbaden; Tel.: +49 611 7905 0; E-Mail: bd-wi@gema.de