LSVS - Newsdetail für Newsarchiv
1 Worum geht es?
Um einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden zu können, muss der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung einige Dinge klären. Um diese Prüfung für Arbeitgeber zu vereinfachen, hat die Minijob-Zentrale in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) einen Personalfragebogen erstellt.
2 Einzelheiten
Neben persönlichen Angaben des Minijobbers – wie zum Beispiel die Rentenversicherungsnummer – klärt der Personalfragebogen auch Folgendes:
Merke: Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Minijobber.
3 Hinweis
Der Personalfragebogen kann kostenlos auf der Homepage der Minijob-Zentrale (http://www.minijob-zentrale.de) heruntergeladen werden.
FUNDSTELLE / QUELLE /// Minijob-Newsletter - Nr. 7/2017
Quelle: Führungs-Akademie des DOSB; Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit, Nr. 29 [September 2017, S. 13]
Das „Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit“ der Führungs-Akademie erscheint vierteljährlich im PDF-Format und kostet für Mitgliedsverbände und –vereine 15 EURO im Jahr. Eine Übersicht über alle bisher vorgestellten Themen finden Sie hier: http://www.fuehrungs-akademie.de/service/bestellungen-und-abonnements/rechtstelegramm-fuer-die-vereins-und-verbandsarbeit.html#c646