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30.06.2015

GEMA führt für die Musiknutzung in Kursen ab 1. Juli 2015 neuen Tarif ein


Neuer Tarif WR-KS-F gilt ab 1. Juli 2015 für die Musiknutzung in Fitness- und Gesundheitskursen. Der Anwendungsbereich des Tarifs WR-KS wird entsprechend angepasst.

Für die Musiknutzung in Kursen hat sich ab dem 1. Juli 2015 eine Änderung bei den entsprechenden Tarifen der GEMA ergeben. Dies hat der Deutsche Olympische Sportbund mitgeteilt. Der bisher für die Musiknutzung in Kursen für Vereine relevante Tarif WR-KS wird angepasst. Für die Musiknutzung in Fitness- und Gesundheitskursen gilt ab 1. Juli 2015 der neue Tarif WR-KS-F. Dabei ergeben sich die Vergütungssätze in diesem Tarif anhand des Mitgliedsbeitrages und der Anzahl der Teilnehmer je Kursstunde.

Wichtig: Über die Zusatzvereinbarung im Rahmen des Gesamtvertrages zwischen dem DOSB und der GEMA sind zahlreiche Musiknutzungen im Verein bereits pauschal abgegolten. Die Zusatzvereinbarung finden Sie hier.

Für den Bereich der Kurse ist auf den Punkt 3 m) der Zusatzvereinbarung zu verweisen, wonach die Musiknutzung in Kursen im vereinsinternen Trainingsbereich pauschal abgegolten ist, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Angemeldet werden müssen demnach Kurse, bei denen auch Nicht-Mitglieder teilnehmen und/oder eine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Ebenfalls nicht abgegolten sind Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur um den Kurs zu besuchen, eine Mitgliedschaft im Verein eingegangen sind (z.B. befristete Kurzmitgliedschaften bis zu 6 Monaten Dauer). Punkt 3 m) findet zudem keine Anwendung auf Sportvereine, die lediglich ein Fitnessstudio betreiben, aber keine Fachabteilungen unterhalten.

Beachten Sie, dass dem DOSB angeschlossene Mitgliedsvereine bei der GEMA einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20% auf den Rechnungsbetrag erhalten.

Weitere Informationen, sowie die Zusammenstellung "Sport & GEMA" des DOSB finden Sie hier.