LSVS - Newsdetail für Newsarchiv
Beauftragen Vereine selbstständige Künstler oder Publizisten - auf freiberuflicher Basis/nicht im Arbeitnehmerverhältnis - (z.B. Musiker, Webdesigner, Grafiker bspw. für die Erstellung der Vereinszeitschrift, Fotografen, etc.) müssen Sie unter Umständen die sogenannte Künstlersozialabgabe leisten. Dabei ist es unbedeutend, ob der beauftragte Künstler oder Publizist selbst in der Künstersozialversicherung versichert ist oder nicht. Der Abgabesatz, der sich im Jahr 2018 von 4,8 auf 4,2 % verringert hat, bleibt im Jahr 2019 weiterhin bei 4.2%.
Quellen:
Hier lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.