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29.07.2016

Zuschuss-Tipp: Förderung von Sportstätten durch Bundesmittel – Kommunalrichtlinie


Die sogenannte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums sieht auch Förderungen von Sportstätten vor. Seit Juli 2016 sind nun erstmals gemeinnützige Sportvereine antragsberechtigt.

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zielt dabei insbesondere auf die Förderung von Klimaschutzprojekten ab. Die Schwerpunkte der Förderung liegen dabei vorrangig im Bereich LED-Beleuchtung sowie raumlufttechnische Geräte.

Auch Kommunen oder kommunale Betriebe können hierüber Fördermittel beantragen. Dies ist dann für Sportvereine interessant, wenn nicht der Verein sondern die Kommune Eigentümer der Vereinsimmobilie oder Sportstätte ist.

Anträge können in dem Zeitraum 1. Juli bis 30. September 2016 sowie wieder vom 1. Januar bis 31. März 2017 gestellt werden. Informationen hierzu hat der DOSB zusammengefasst. Hier können Sie die PDF-Datei öffnen.

Ein zusammenfassendes Merkblatt (Fördermaßnahmen im Detail auf Seite 4) finden Sie hier und hier.

Weitere Informationen sowie die Vordrucke für die entsprechenden Anträge finden Sie im Internet unter:
http://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweiterte-foerdermoeglichkeiten-der-kommunalrichtlinie

Die Kontaktdaten zur entsprechenden telefonischen Beratungsstelle finden Sie unter: http://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/service/f%C3%B6rderberatung