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Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Verein

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ist am 25.5.2018 in Kraft getreten. Sie bringt auch für Vereine einige neue Regelungen und Vorgaben hinsichtlich des Datenschutzes im Verein mit sich:

 

Unsere Informationsunterlagen und Muster

 

Link-Tipps zu weiteren Informationen:

  

Broschüren und Literatur-Tipps:

Aus unseren News zum Thema Datenschutz:


04.04.2018

Informationen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Verein

Am 25.5.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und bringt auch für Vereine und Verbände eine Vielzahl an neuen und teilweise verschärften Regularien zum Schutz personenbezogener Daten.

 
 
Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler
30.11.2017

Neue EU-Datenschutzgrundverordnung tritt am 25.5.2018 in Kraft

Ein erster Überblick, was die Vereine dazu beachten müssen.